Warum die Größe bei Holz meist keine Rolle spielt
Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) gilt nach der letzten Änderung durch Verordnung (EU) 2025/2650 für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 gegründet wurden, haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Der neue Artikel 38 macht davon eine Ausnahme: Produkte, die im Anhang der EUTR (Verordnung (EU) 995/2010) stehen, bleiben für jede Größe beim 30. Dezember 2026. Der Grund ist einfach: Die EUTR wird am selben Tag aufgehoben, und für diese Produkte soll keine Lücke entstehen.
Die Überprüfung der Kommission vom 4. Mai 2026 (COM(2026) 191) hat die Verordnung nicht wieder aufgemacht, es gibt keinen neuen Gesetzesvorschlag. Mit einer weiteren Verschiebung sollten Sie nicht planen.
Welches Datum für Ihr Produkt gilt
| Produkt | Position | Groß und mittel | Klein und kleinst |
|---|---|---|---|
| Brennholz, Pellets, Rundholz, Bahnschwellen, Schnittholz, Furnier | 4401, 4403, 4406 bis 4408 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Terrassendielen, Profilholz, Parkettstäbe | 4409 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Spanplatten, OSB, Faserplatten, Sperrholz, verdichtetes Holz | 4410 bis 4413 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Rahmen, Paletten, Fässer, Bautischlerarbeiten | 4414 bis 4416, 4418 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Holzmöbel (Tische, Schränke, Betten) | 9403 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Zellstoff, Papier, Pappe, Holzfertighäuser | Kapitel 47, 48; 9406 10 | 30.12.2026 | 30.12.2026 |
| Holzkohle | 4402 | 30.12.2026 | 30.06.2027 |
| Sitzmöbel aus Holz (Stühle, Bänke, Sessel) | 9401 | 30.12.2026 | 30.06.2027 |
| Pfähle, Holzspan, Holzwolle, Holzmehl, Werkzeuge, Tisch- und Küchengeräte, Holzkästchen, andere Holzwaren | 4404, 4405, 4417, 4419 bis 4421 | 30.12.2026 | 30.06.2027 |
Maßgeblich ist am Ende die genaue Zolltarifnummer. Gleichen Sie Ihre Positionen mit Anhang I der EUDR und mit dem Anhang der EUTR ab. Bambus, Rattan und andere holzartige Materialien sind seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 ausgenommen, ebenso Muster, Abfälle, Gebrauchtware und Verpackung, die nur ein anderes Produkt trägt.
Wer einreicht und wer nicht
Seit 2025/2650 gibt nur noch eine Sorgfaltserklärung ab, wer die Ware als Erster auf dem EU-Markt bereitstellt oder sie ausführt. Für Importeure heißt das in der Regel: Wer die Ware im eigenen Namen in den zollrechtlich freien Verkehr überführen lässt, reicht ein. Das gilt auch, wenn ein Zollagent die Anmeldung technisch erledigt.
Wer danach kauft und weiterverkauft oder verarbeitet, reicht keine Erklärung mehr ein. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler sammeln Namen und Anschriften ihrer Lieferanten und Abnehmer und bewahren sie fünf Jahre auf. Nur der erste Abnehmer nach dem Importeur sammelt zusätzlich die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen. Nachgelagerte Unternehmen, die keine KMU sind, müssen sich außerdem im Informationssystem registrieren.
Vier Fälle aus der Praxis
Holzhandel mit 12 Mitarbeitenden, Bangkirai-Dielen aus Indonesien
Der Händler importiert Terrassendielen aus Bangkirai (Shorea spp.) direkt aus Indonesien und meldet sie im eigenen Namen zum freien Verkehr an. Er ist Marktteilnehmer und reicht für jede Einfuhr eine Sorgfaltserklärung ein. Obwohl er ein Kleinunternehmen ist, gilt der 30. Dezember 2026, denn Position 4409 stand im EUTR-Anhang. Indonesien hat ein Standardrisiko. Er braucht also die volle Sorgfaltspflicht: Informationen sammeln, Risiko bewerten, Risiko mindern. Dazu gehören die Polygone der Einschlagsflächen sowie wissenschaftlicher und Handelsname der Holzart. Wichtig für die Planung: Was im Dezember in Surabaya verladen wird und nach dem 30. Dezember in Hamburg ankommt, braucht bei der Zollabfertigung bereits eine Referenznummer.
Gartencenter, kauft dieselben Dielen bei einem Importeur in den Niederlanden
Der niederländische Importeur hat die Ware in Verkehr gebracht und die Erklärung abgegeben. Das Gartencenter reicht nichts ein. Als erster Abnehmer sammelt es die Referenznummern, die auf den Lieferpapieren stehen sollten, und bewahrt Lieferanten- und Kundendaten fünf Jahre auf. Ist das Gartencenter Teil einer großen Kette, die kein KMU ist, muss es sich zusätzlich im Informationssystem registrieren.
Möbelimporteur, Teakmöbel aus Viet Nam
Ein Importeur mit 30 Mitarbeitenden bringt Teaktische (9403) und Teakstühle (9401) aus Viet Nam ein und reicht für beide ein. Für die Tische gilt der 30. Dezember 2026. Für die Stühle gilt als Kleinunternehmen der 30. Juni 2027, weil Sitzmöbel nicht im EUTR-Anhang standen. Viet Nam ist ein Land mit geringem Risiko, also gilt die vereinfachte Sorgfaltspflicht, aber nur, wenn das Teak (Tectona grandis) auch dort gewachsen ist. Es zählt das Land, in dem der Baum stand, nicht das Land der Fabrik. Viet Nam verarbeitet viel importiertes Holz. Kommt das Teak aus einem Land mit Standardrisiko, gilt die volle Sorgfaltspflicht. Kommt es aus Myanmar, gilt hohes Risiko. Zum Vergleich: Teakmöbel aus Jepara mit indonesischem Teak haben Standardrisiko, also volle Sorgfaltspflicht.
Grillkohle aus Paraguay oder Nigeria
Holzkohle fällt unter Position 4402 und damit unter die EUDR. Beide Länder haben Standardrisiko, also volle Sorgfaltspflicht. Holzkohle stand nicht im EUTR-Anhang, deshalb gilt für große und mittlere Importeure der 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen der 30. Juni 2027. Die eigentliche Hürde sind die Geodaten: Grillkohle kommt oft von vielen kleinen Erzeugern. Flächen bis 4 Hektar dürfen als Punkt mit Flächenangabe erfasst werden, das macht die Sammlung machbar.
Kleinst, klein, mittel: die Schwellenwerte
Die Größe richtet sich nach der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in der Fassung der Delegierten Richtlinie 2023/2775. Ein Unternehmen gehört in eine Klasse, wenn es zwei der drei Grenzen nicht überschreitet.
| Klasse | Beschäftigte | Bilanzsumme | Umsatz |
|---|---|---|---|
| Kleinst | bis 10 | bis 450.000 € | bis 900.000 € |
| Klein | bis 50 | bis 5 Mio. € (Mitgliedstaaten bis 7,5 Mio. €) | bis 10 Mio. € (Mitgliedstaaten bis 15 Mio. €) |
| Mittel | bis 250 | bis 25 Mio. € | bis 50 Mio. € |
Was die vereinfachte Sorgfaltspflicht spart
Die Kommission hat die Länder mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 eingestuft. Hohes Risiko haben Belarus, Nordkorea, Myanmar und Russland. 140 Länder haben geringes Risiko, darunter alle EU-Staaten, Viet Nam, China, die USA, Kanada, Ghana, Gabun, die Republik Kongo, Indien, Thailand, Laos und die Türkei. Alle übrigen haben Standardrisiko, darunter Brasilien, Indonesien, Malaysia, Kamerun, die Demokratische Republik Kongo, Côte d'Ivoire, Bolivien, Peru und Paraguay.
Stammt das gesamte Holz einer Lieferung aus Ländern mit geringem Risiko, gilt Artikel 13: Sie sammeln die Informationen einschließlich Geodaten und reichen die Erklärung ein. Risikobewertung und Risikominderung entfallen, solange keine Hinweise auf ein Risiko vorliegen. Die Erklärung selbst und die Geodaten bleiben Pflicht. Auch die Kontrolldichte unterscheidet sich: Die Behörden prüfen mindestens 1 % der Marktteilnehmer bei geringem, 3 % bei Standard- und 9 % bei hohem Risiko.
Was bei Verstößen droht
Die EUDR verlangt Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des gesamten EU-weiten Jahresumsatzes, dazu die Einziehung der Ware und der damit erzielten Einnahmen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Praktisch spürbarer ist oft etwas anderes: Ohne Referenznummer gibt der Zoll die Ware nicht frei, und die Container stehen im Hafen.
Ihre nächsten acht Wochen
- Alle Zolltarifnummern der letzten zwölf Monate mit Anhang I der EUDR abgleichen und je Produkt das Datum aus der Tabelle oben bestimmen.
- Für jede Produktlinie klären: Importieren Sie selbst (Sie reichen ein) oder kaufen Sie in der EU (Sie bewahren Daten auf)?
- Je Lieferant das Land festhalten, in dem das Holz gewachsen ist, und die Risikostufe zuordnen.
- Geodaten und Holzarten (wissenschaftlicher und Handelsname) jetzt anfordern, nicht erst bei der Buchung.
- Zugang zum EU-Informationssystem (TRACES) einrichten und prüfen, dass Ihre EORI-Nummer stimmt.
- Mit dem Zollagenten schriftlich festlegen, wer die Erklärung einreicht und wer die Referenznummer in die Anmeldung einträgt.
- Sendungen identifizieren, die nach dem 30. Dezember 2026 ankommen. Für sie braucht es die Erklärung schon jetzt.
- Lagerware prüfen: Für Holz, das vor dem 29. Juni 2023 erzeugt wurde, gibt es eine Übergangsregel bis 2029. Klären Sie, ob sie für Ihre Bestände greift.
Ob die Geodaten Ihrer Lieferanten die Anforderungen erfüllen, sehen Sie mit der kostenlosen Flächenprüfung von Plotref.